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IMMOBILIEN-VERWALTUNG
WEITERE LEISTUNGEN
SONSTIGES
12.01.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Vorschriften und Möglichkeiten, können
wir aktuell noch keine Aussage darüber treffen, ob und wann eine Eigentümerversammlung
stattfinden kann.
Um einige gestellte Fragen einzelner Eigentümer zu klären, möchten wir Sie hier darüber informieren:
Bei Eigentümerversammlungen handelt es sich grundsätzlich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne
der Rechtsverordnungen über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-
Virus. Der Begriff der Nichtöffentlichkeit im Sinne des WEG ist davon zu unterscheiden. Teilweise
verwenden die gesetzlichen Regelungen lediglich die Terminologie der „privaten Veranstaltungen und
Zusammenkünfte“. Eigentümerversammlungen fallen jedoch nicht darunter.
Die Durchführung einer reinen Online-Versammlung kann derzeit nur einvernehmlich unter den
Eigentümern beschlossen oder durch Vereinbarung aller Eigentümer bestimmt werden, wobei das
Thema nach wie vor unter Rechtsexperten und Gerichten umstritten ist und gewisser Klärungsbedarf
besteht. Einen Anspruch auf eine solche Beschlussfassung/Einigung gibt es jedoch nicht.
Weiter muss die technische Voraussetzung und die entsprechende Kostenvertreilung gegeben, bzw.
geregelt sein, was aktuell noch zu Problemen führen würde und somit noch nicht möglich ist.
Wie lange die Einschränkungen anhalten und wie der Gesetzgeber über Vorgänge entscheiden wird,
bleibt abzuwarten.
Eigentümerversammlung in 2021
Achtung…
Auf Grund der aktuellen
Corona-Lage, bleibt unser Büro
bis auf Weiteres für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Nach Terminabsprache
empfangen wir Sie bei
wichtigen Angelegenheiten
auch gerne persönlich
(max. 1 Person) in unseren
Büroräumen.
Auf Grund der Homeoffice-
Verordnung, kann es zu
Einschränkungen in der
Erreichbarkeit und der
Bearbeitung von Anfragen
kommen.
Weitere Infos, auch zu Ihrer
Eigentümerversammlung,
finden Sie „hier“
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund !!!
31.08.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir von Spontanbesuchen in unserem Büro abzusehen.
Gerne können wir aber telefonisch einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Corona
20.01.2021
Auf Grund der Corona-Verordnung und der damit verbundenen Verpflichtung, Mitarbeiter die Arbeit
aus dem Homeoffice zu ermöglichen, kann es im betrieblichen Ablauf zu Problemen/Einschränkungen
bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit und Bearbeitung von Anfragen kommen.
Auf Grund der DSGVO können nicht alle Unterlagen digitaliesiert, bzw. online zur Verfügung gestellt
und somit vom Homeoffice aus eingesehen werden. Dies wird zu Schwierigkeiten in der Bearbeitung
von Anfragen führen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, vorübergehend nur Dringende und nicht aufschiebbare Anfragen
zu stellen oder Notfälle zu melden.
Fragen zu z.B. Ab-/Rechnungen, Eigentümerversammlungen, Hauswoche, Hausordnung, etc. bitten wir
aktuell nicht zu stellen, da diese zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur eingeschränkt beantwortet
werden können.
Die Homeoffice-Verordnung ist bis einschl. 14.02.2021 erlassen worden. Ob der Betrieb ab dem
15.02.2021 wieder „normal“ ablaufen kann, muss abgewartet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Corona-Verordnung / Homeoffice
11.02.2021
Aufgrund der vom Bund, bzw. dem Land Niedersachsen beschlossenen Verordnung zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie, ist es uns aktuell -nach §9 Abs. 4 dieser Verordnung- weiterhin nicht erlaubt,
Eigentümerversammlungen abzuhalten. Wir hoffen, mit dem nächsten Bund-/Ländertreffen, welches
am 03.03.2021 stattfinden wird, entsprechende Lockerungen zur Durchführung von
Eigentümerversammlungen ab dem 08.03.2021 zu erhalten.
Bitte haben SIe Verständnis, dass wir eine Einladung aber erst versenden können, wenn der Gesetzgeber
eine entsprechende Versammlung auch rechtskräftig zulässt.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die neue WEG-Reform -seit Dezember 2020 in Kraft- eine
Einladungsfrist von mindestens 3 Wochen vorsieht. Dies bedeutet, dass bei einer eventuellen
Lockerung ab dem 08.03.2021, die ersten Versammlungen frühestens ab der Woche 12.04.2021
stattfinden könnten.
Wir werden Sie hier jedoch weiterhin auf dem Laufenden halten.
Corona und Eigentümerversammlungen